Rapidshare haftet nicht!
Dienstag 4. Mai 2010 von webmaster
Im Berufungsverfahren Capelight Pictures ./. Rapidshare hat das OLG Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung (Az. I-20 U 166/09) gegen der File-Hoster aufgehoben. Rapidshare sei aufgrund seines Geschäftsmodels nicht in die Mitstörerhaftung zu nehmen. Details gib es bei Heise
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 4. Mai 2010 um 09:36 und abgelegt unter News. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.


