Rapidshare haftet nicht!
Dienstag 4. Mai 2010 von webmaster
Im Berufungsverfahren Capelight Pictures ./. Rapidshare hat das OLG Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung (Az. I-20 U 166/09) gegen der File-Hoster aufgehoben. Rapidshare sei aufgrund seines Geschäftsmodels nicht in die Mitstörerhaftung zu nehmen. Details gib es bei Heise
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